PERSONAL UND LOHN-/GEHALTSABRECHNUNG
Unsere erfahrenen Experten bieten nicht nur umfassende Dienste im Bereich Personal und Lohn-/Gehaltsabrechnung sondern erteilen Ihnen auch praktische Ratschläge bei Fragen zum Arbeitsrecht, Personalmanagement oder zur Vergütungsabrechnung Ihrer Mitarbeiter.
Dienstleistungen im Bereich Personal:
- Vorbereitung aller Personalunterlagen (Anmeldung zur Sozialversicherung, Anstellungsvertrag);
- Überweisung zur ärztlichen Untersuchung;
- Führung von Personalakten nach Anforderungen des polnischen Arbeitsrechts;
- Urlaubverwaltung: Erholungsurlaub, Mutterschaftsurlaub, Erziehungsurlaub, Krankschreibung;
- Vorbereitung von Kündigungen der Anstellungsverträge;
- Vorbereitung von Arbeitszeugnissen;
- Abmeldung bei der Sozialversicherung.
Dienstleistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung:
- Abrechnung von Vergütungen Ihrer Mitarbeiter samt allen Zuschlägen;
- Vorbereitung von monatlichen Lohn- und Gehaltslisten samt Zuschlägen, Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsabzügen;
- Berechnung der Einkommenssteuervorauszahlung;
- Berechnung der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge;
- Erstellung und Absenden entsprechender Unterlagen und Erklärungen bezüglich der anhand des Lohns/Gehalts berechneten Beiträge und anderer Leistungen zugunsten der Mitarbeiter an die Sozialversicherungsanstalt (ZUS);
- Vorbereitung und Übergabe der monatlichen Erklärungen für versicherte Personen (ZUS RMUA) sowie der jährlichen Steuererklärungen an den Auftraggeber;
- Erstellung von statistischen Informationen und Berichten, die gemäß Vorschriften und durch statistische Organe in der jeweiligen Abrechnungsperiode gefordert werden;
- Vorbereitung von Zusammenstellungen von Pflichtbeiträgen für Sonderrücklagen, die in der jeweiligen Abrechnungsperiode gefordert werden;
- Vorbereitung von Abrechnungsunterlagen für die ZUS (Vordrucke DRA, RCA, RSA);
- Vorbereitung von Unterlagen zur Abrechnung der Einkommenssteuer: PIT-4, PIT-11, PIT-8B, PIT-40;
- Vorbereitung von Überweisungen der Vergütungen auf Bankkontos der Arbeitnehmer sowie Informieren des Auftraggebers über die Höhe der fälligen Verbindlichkeiten spätestens 2-3 Tage vor Zahlungstag der Vergütung, der Einkommenssteuervorauszahlung (Vordruck PIT-4) sowie der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge;
- Vorbereitung von Bescheinigungen über die Höhe der Vergütung der Mitarbeiter.
Wenn Sie die Einzelheiten des Angebots erfahren und unsere Dienste in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie um Kontakt.